Ab 1. Juli sind wir im Rahmen der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.06.2020 zur Eindämmung des Corona-Virus dazu verpflichtet, die Kontaktdaten unserer Besucherinnen und Besucher zu erheben und diese für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren.
Wir erheben die Daten anhand eines Formulars beim Zugang in unsere Häuser.
Bitte beachten Sie, dass ohne die erforderlichen Angaben ein Zutritt in das Naturkundemuseum nicht möglich ist.
Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Folgende Regelungen gelten für den Besuch unserer Häuser:
- Eintrittskarten gibt es ausschließlich an den Museumskassen vor Ort. Es ist keine Online-Buchung von Tickets möglich. Auch werden keine Zeitfenster für den Besuch vergeben.
- Wir können nur eine begrenzte Anzahl von Personen einlassen. Bitte beachten Sie deshalb unsere Einlassregelung am Eingang.
- Halten Sie im ganzen Ausstellungsbereich mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander.
- Es gilt in unseren Ausstellungen die Maskenpflicht (ab 6 Jahren).
- Nutzen Sie die aufgestellten Desinfektionsmöglichkeiten.
- Bezahlen Sie den Eintritt und ihren Einkauf im Shop nach Möglichkeit mit Karte.
- Wir bitten Sie, sich an die ausgezeichnete Wegführung durch die Ausstellung zu halten.
- Wir haben aus Gründen des Gesundheitsschutzes unsere Mitmachbereiche und unseren „Vesperbereich“ gesperrt.
Beachten Sie bitte auch die allgemein wichtigen Hygiene-Regeln:
- Vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmungen
- Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette
- Vermeiden Sie die Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen
- Waschen Sie sich gründlich und häufig die Hände mit Wasser und Seife