Das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.naturkundemuseum-bw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar. Allerdings wird sie derzeit technisch und redaktionell überarbeitet. Dies wird voraussichtlich bis 29.2.2024 abgeschlossen sein. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Vorhandene Grafiken oder Bilder sind aktuell nur teilweise mit einem Alternativtext versehen, der sie inhaltlich beschreibt.
- Grafische Bedienelemente wie Pfeiltasten sind noch nicht mit Alternativtexten versehen.
- Links sind nur teilweise mit Alternativtexten versehen, wohin sie führen oder ob eine Datei heruntergeladen wird.
- Tabellen besitzen keine programmtechnisch erkennbaren Spalten- oder Zeilenüberschriften.
- Über Farbinformation vermittelte Inhalte sind nicht mit zusätzlichen visuellen Attributen kombiniert.
- Aufgrund der im Corporate Design verwendeten Farben ist der Farbkontrast von Schrift und Grafiken an vielen Stellen nicht ausreichend.
- An einigen Stellen wird Text nur in Form von Schriftgrafiken dargestellt und steht nicht als zusätzlicher Text zur Verfügung.
- Eine ausschließliche Bedienbarkeit über die Tastatur ist momentan nur unzureichend gegeben. So können einige Elemente über Tastatur nicht angewählt werden.
- Nach dem Sprachwechsel auf die englische Version ist die Hauptsprache programmtechnisch nicht korrekt angegeben.
- Formularelemente sind nicht beschriftet oder mit Hinweisen versehen, welche Eingaben erwartet werden.
- Der verwendete Quellcode weist Fehler auf, so dass Vorlese-Anwendungen nicht korrekt funktionieren.
- Momentan werden noch keine Inhalte in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt.
- Zur Verfügung gestellte PDF-Dateien sind aktuell noch nicht barrierefrei.
- Für Video- oder Audiodateien stehen nur teilweise Untertitel zur Verfügung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.9.2023 auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.9.2023 überprüft und überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldungen, Mängel oder Fragen zu der Barrierefreiheit der Website oder zu dieser Erklärung können Sie gerne an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart senden.
Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart
Rosenstein 1
70191 Stuttgart
Lilian Lemmerhofer
lilian.lemmerhofer@smns-bw.de
0711 / 8936-251
Anne Schubert
anne.schubert@smns-bw.de
0711 / 8936-127
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de
0711 / 279-3360
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.